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Grundinformationen für Eltern und Schüler

DAS KATHARINEUM

Anschrift:
Katharineum zu Lübeck
Königstraße 27-31
23552 Lübeck

Telephon Sekretariat: 0451 - 122 8631 (Frau Blöcker)
Telephon Sekretariat: 0451 - 122 8644 (Frau Weiß)
Telephon Lehrerzimmer: 0451 - 122 8633

FAX: 0451 - 122 86 37

e-Mail: sekretariat@katharineum.de

Homepage www.katharineum.de

WICHTIGE PERSONEN

Schulleiter: Thomas Schmittinger, OStD
Stellvertretender Schulleiter: Jörg Bollmann, StD
Orientierungsstufenleiterin: Brigitte Schultek, StD'
Mittelstufenleiter: Wolfgang Andreas, StD
Oberstufenleiter: Michael Hoffmann, StD
IT-Koordinator: Frank Poetzsch-Heffter,StD
Sekretariat: Frau Blöcker / Frau Weiss
Hausmeister: Herr Borchert

STUNDENTAKT / ÖFFNUNGSZEITEN

1.Stunde 8.00 - 8.45
2. Stunde 8.50 - 9.35
1. Große Pause
3. Stunde 9.50 - 10.35
4. Stunde 10.40 - 11.25
2. Große Pause
5. Stunde 11.40 - 12.25
6. Stunde 12.30 - 13.15
7. Stunde 13.20 - 14.05
8. Stunde 14.10 - 14.55

Vom Schuljahr 2010/2011 an wird es eine geänderte, stärker rhythmisierte Stundenplanstruktur geben:

1.Stunde 8.00 - 8.45
2. Stunde 8.45 - 9.30
Pause:9.30 - 9.45
3. Stunde 9.45 - 10.30
4. Stunde 10.30 - 11.15
Pause: 11.15 - 11-30
5. Stunde 11.30 - 12.15
Pause: 12.15 - 12.20

Mittagspause oder 6. Stunde: 12.20 - 13.05
6. Stunde oder Mittagspause: 13.05 - 13.50

Pause: 13.50 - 13.55
7. Stunde 13.55 - 14.40
Pause: 14.40 - 14.45
8. Stunde 14.45 - 15.30

Die Schüler haben maximal zwei lange Tage (bis zur 7. oder 8. Stunde) und drei kurze (bis zur 6. Stunde). An den langen Tagen gibt es zwischen der 5. Stunde und der 7. Stunde eine 45minütige Mittagspause, in der eine warme Mahlzeit in der Cafeteria eingenommen werden kann. Bei den einen Klassen liegt diese Mittagspause vor, bei den anderen nach der 6. Unterrichtsstunde. Von Klasse zu Klasse ist auch verschieden, auf welche Wochentage die langen Tage fallen.

Das Sekretariat ist Mo. bis Fr. von 7.45 bis 13.00 Uhr geöffnet.

SCHULORDNUNG

1. Das Katharineum ist Lernraum, Lebensraum und Arbeitsplatz für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern.

2. Jeder verhält sich so, dass er keinen anderen in seiner Tätigkeit einschränkt, stört oder behindert und somit erfolgreiches Arbeiten und Lernen möglich ist. Anordnungen des Lehrpersonals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen befolgt werden.

3. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für die Schaffung einer positiven Arbeits- und Lernatmosphäre und würdigen erbrachte Leistungen.

4. Das Verhalten in der Schule ist geprägt von Höflichkeit, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Im Gebäude darf nicht gelärmt, gelaufen oder getobt werden. Auch im Umgang mit fremdem Eigentum ist Rücksichtnahme oberstes Gebot. Auftretende Konfliktfälle werden mit Sachlichkeit, Fairness und Toleranz behandelt. Bei Nutzung elektronischer Geräte, des Internets oder des Schulnetzes sind alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Persönlichkeitsrechte streng zu beachten.

5. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend – jede Fehlzeit ist zu entschuldigen. Bei voraussehbarem Fehlen muss eine Befreiung beantragt werden.

6. Das Schulgelände darf vor Ende der Unterrichtszeit von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 10 grundsätzlich nicht verlassen werden.

7. In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 sämtliche Fach- und Klassenräume sowie die Flure im 1. , 2. und 3. Stock.

8. Die Teilnahme am Unterricht setzt pünktliches Erscheinen und das Mitbringen der nötigen Arbeitsmaterialien voraus und schließt den Gebrauch von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Mediengeräten sowie das Essen, Trinken und Kaugummikauen während der Stunden grundsätzlich aus.

9. Das Gebäude, die Höfe und Räume stellen hohe Werte dar und sind pfleglich zu behandeln. Der Klosterhof ist Ruhezone. Verschmutzungen und Beschädigungen sind zu vermeiden und beobachtete Missstände der Schulleitung zu melden. Die von der Schule ausgegebenen Lernmittel sind schonend zu behandeln. Beschädigte oder verloren gegangene Exemplare sind auf eigene Kosten zu ersetzen.

10. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind verboten.

Gültig seit 28.4.2009

[Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung können folgende Maßnahmen eingeleitet werden können: 1. Ermahnung 2. Mündliche oder schriftliche Mißbilligung 3. Die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen 4. Das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts (nach Benachrichtigung der Eltern) und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen 5. Schriftlicher Verweis 6. Ausschluß auf Zeit von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts 7. Überweisung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung 8. Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluß.]

 

SCHULRECHT

Landesschulgesetz

 

Elternrechte

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